Die Gemeinden können Klassen zur besonderen Förderung von Schülerinnen und Schülern führen, die auf Grund von Entwicklungs-, Lern- oder Leistungsstörungen, Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten in einer Regelklasse nicht ihrem Bedarf entsprechend unterrichtet werden können. Eine Zuweisung in eine KbF erfolgt durch die zuständige Schulleitung auf Antrag einer Fachstelle (EB oder KJP). Schülerinnen und Schüler einer KbF weisen keinen besonderen Status auf. Sie dürfen nur für eine zeitlich befristete Dauer in einer KbF unterrichtet werden. Periodisch muss die Schulleitung die Überprüfung veranlassen, ob die Schulung in der KbF noch nötig und angemessen ist. Nebst der bedarfsgerechten Förderung ist die Integration bzw. Reintegration in die Regelklasse das Ziel.
Primarschule Aarberg
KbF
Hans Müller-Weg 10
3270 Aarberg